Solingenverordnung - Altes Solingen Ortsschild

Wann darf sich ein Messer 'Made in Solingen' nennen? Ein Blick auf die Solingenverordnung

Was steckt hinter dem Label „Made in Solingen“?

Habt ihr euch schon einmal gefragt, was hinter dem Etikett „Made in Solingen“ steckt? Dieses kleine Label steht für eine große Tradition, jahrhundertealtes Handwerk und höchste Qualitätsansprüche. Heute werfen wir einen genaueren Blick darauf, wann sich ein Messer wirklich „Made in Solingen“ nennen darf – und was die Solingenverordnung damit zu tun hat.

Die Messerstadt Solingen und ihr Erbe

Solingen hat sich im Laufe der Jahrhunderte als Zentrum der europäischen Messer- und Scherenherstellung etabliert. Doch mit zunehmender Globalisierung und industrieller Massenproduktion geriet die handwerkliche Einzigartigkeit der Solinger Schmieden in Gefahr. Um diese Qualität zu schützen, wurde die Solingenverordnung geschaffen – ein gesetzlicher Garant für echte Solinger Handwerkskunst.

Von 1938 bis heute: Die Geschichte der Solingenverordnung

Die heutige Solingenverordnung geht auf das historische „Gesetz zum Schutze des Namens Solingen“ von 1938 zurück. Dieses Gesetz war die erste Regelung, die den Namen Solingen rechtlich für Schneidwaren schützte und sicherstellte, dass nur Produkte aus der Region den Namen tragen durften.

Mit der Reform des Markengesetzes im Jahr 1994 wurde das alte Gesetz aufgehoben und durch die moderne Solingenverordnung des Bundesjustizministeriums ersetzt. Sie trat am 1. Januar 1995 in Kraft und ist bis heute gültig. Sie macht Solingen zur einzigen Stadt der Welt, deren Name gesetzlich geschützt ist – ein einzigartiger Beweis für den Weltruf der Solinger Messerindustrie.

Wann darf ein Messer „Made in Solingen“ heißen?

Immer wieder hört man das Gerücht, es genüge, eine Klinge kurz in Solingen zu schleifen oder eine Griffniete anzubringen, um den Namen Solingen zu verwenden. Das stimmt nicht. Die Solingenverordnung ist deutlich strenger.

Der Name darf im geschäftlichen Verkehr nur für Schneidwaren verwendet werden, die in allen wesentlichen Herstellungsstufen innerhalb des Solinger Industriegebiets – also in Solingen oder Haan – bearbeitet und fertiggestellt wurden. Nur wenn die komplette Wertschöpfung hier erfolgt, ist die Bezeichnung „Made in Solingen“ erlaubt. Ein kurzer Arbeitsschritt reicht bei weitem nicht aus.

Zur Definition von Schneidwaren gehören übrigens nicht nur Messer, Scheren und Klingen, sondern auch Tafel- und Küchenwerkzeuge wie Tortenheber oder Korkenzieher, Rasierzubehör und sogar Blankwaffen.

Was bedeutet das für Kunden?

Für euch als Kunden bedeutet das: Wenn ihr ein Messer mit dem Label „Made in Solingen“ kauft, haltet ihr ein echtes Stück Solinger Handwerkskunst in der Hand. Dieses Label steht für Qualität, Präzision und Verantwortung gegenüber einer jahrhundertealten Tradition.

Jedes Messer, das diesen Namen trägt, erfüllt höchste Fertigungsstandards und wird in einer der weltweit bekanntesten Messerregionen hergestellt. Es ist mehr als nur ein Werkzeug – es ist ein Versprechen an Langlebigkeit, Schärfe und echtes Handwerk.

Wenn also auf einem unserer Produkte „Solingen“ steht, dann ist auch wirklich Solingen drin – garantiert nach den strengen Maßstäben der Solingenverordnung.

Solingen: Ein geschützter Name, ein lebendiges Erbe

Die Solingenverordnung ist weit mehr als ein Gesetz. Sie ist ein Symbol für den Stolz einer Stadt, für die Verbindung von Tradition und Moderne und für die Verpflichtung zur Qualität. Sie sorgt dafür, dass der Name Solingen weltweit als Synonym für Präzision, Schärfe und Zuverlässigkeit steht.

Das nächste Mal, wenn ihr ein Messer mit dem Etikett „Made in Solingen“ seht, wisst ihr: Ihr haltet kein beliebiges Werkzeug in den Händen, sondern ein Stück lebendige Geschichte.

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FAQ: „Made in Solingen“ und Solingenverordnung

Was bedeutet „Made in Solingen“?

Das Label „Made in Solingen“ steht für höchste Qualität in der Messerherstellung. Es darf nur verwendet werden, wenn alle wesentlichen Fertigungsschritte innerhalb des Solinger Industriegebiets erfolgen.

Seit wann gibt es die Solingenverordnung?

Die heutige Solingenverordnung trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Sie ersetzt das ursprüngliche Solingengesetz von 1938, das den Namen Solingen erstmals gesetzlich für Schneidwaren schützte.

Was sind die Voraussetzungen für das Label „Made in Solingen“?

Nur Schneidwaren, die in allen wesentlichen Herstellungsstufen in Solingen oder Haan gefertigt und bearbeitet wurden, dürfen den Namen „Made in Solingen“ tragen.

Welche Produkte fallen unter die Solingenverordnung?

Die Verordnung gilt für Schneidwaren wie Messer, Scheren, Rasierwerkzeuge, Tafelbestecke, Küchenwerkzeuge, Korkenzieher und auch Blankwaffen.

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